Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund während der Ausbildung in der Hundeschule verursacht werden. Eine Hundehalter-Haftpflichtver-sicherung ist zwingend vorgeschrieben. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzulegen.
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Jeder Hund, der an Schulungsmaßnahmen der Hundeschule teilnimmt, muss die für sein Lebensalter erforderlichen Schutzimpfungen erhalten haben. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen. Die Impfungen müssen gegen Tollwut ( bis zum 6. Lebensmonat verzichtbar), Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und möglichst gegen Zwingerhusten erfolgt sein.
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Hunde mit ansteckenden Krankheiten und Floh-, Läuse- oder Milbenbefall dürfen nicht am Gruppenunterricht oder an der Welpenspielgruppe teilnehmen.
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Der Hundehalter hat die Ausbilder unaufgefordert über Wesens- oder Gesundheitsauffälligkeiten seines Hundes zu informieren.
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Die Kursgebühren für alle Gruppenkurse sind bei Anmeldung zu entrichten. Für Agility-Training jeweils zum Monatsersten im Voraus. Die Kündigungsfristen für Agility sind aus der Anmeldung ersichtlich.
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Angekündigte Gruppenkurse können bei weniger als 4 Teilnehmern abgesagt werden, bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet.
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Nicht in Anspruch genommene Stunden der Gruppen- oder Junghundkurse können nur mit schriftlicher Genehmigung in Ausnahmen nachgeholt werden, eine Auszahlung ist nicht möglich.
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Der Rücktritt von Anmeldungen zu Gruppen- oder Junghundkursen ist nur schriftlich, mit Zustimmung der Hundeschule, aus dringenden Gründen vor Beginn des Kurses möglich. Die Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt dann in Höhe von 90%. Nach Beginn des Kurses kann keine Rückerstattung der Gebühren erfolgen.
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Undiszipliniertes Verhalten des Hundebesitzers führt zum sofortigen Ausschluss von der Ausbildung. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht zurückgezahlt.
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Eine Garantie für Schulungsmaßnahmen kann nicht gegeben werden. Ein Regress bei Nichterfolg ist ausgeschlossen. Bei Welpenkaufberatung wird keine Garantie für die spätere Entwicklung des Hundes übernommen.
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Für Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen des Hundes oder Hundehalters während des Unterrichtes bestehen gegenüber der Hundeschule keine Ansprüche.
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Vereinbarte Einzelunterrichtsstunden müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, bei späterer Absage wird der volle Stundenbeitrag berechnet.
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Gerichtsstand ist der für die Hundeschule zuständige Gerichtsbezirk.



